Warschauer Pakt zwischen Albanien, Bulgarien, DDR, Polen, Rumänien, Sowjetunion, CSR und Ungarn: Der in Warschau unterzeichnete »Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand« ist die Reaktion des Ostblocks auf die ratifizierten Pariser Verträge. Er soll im Sinne der UN-Charta den Weltfrieden und die Sicherheit gewährleisten, aber auch zur Abrüstung beitragen. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich in allen wichtigen internationalen Fragen gemeinsamen Interesses zu konsultieren und im Falle eines bewaffneten Überfalls in Europa auf einen oder mehrere Signatarstaaten sofort kollektiv Beistand »mit allen Mitteln«, also auch militärischer Gewalt, zu leisten. Sie bilden ein Vereinigtes Kommando und als höchstes Entscheidungsgremium den Politischen Beratenden Ausschuss für »Gipfeltreffen«. Weiteren friedliebenden Staaten steht der Beitritt zum Pakt offen. - Die Mitgliedschaft des Außenseiters Albanien ruht seit 1. 2. 1962, am 13. 9. 1968 tritt Albanien aus dem Pakt aus.