Erste Bundestagswahl, die CDU und CSU (139 Wahlkreis- und Landeslistensitze ohne Berlin) knapp vor der SPD (131 Mandate) gewinnen. Gewählt wird nach dem vom Parlamentarischen Rat beschlossenen (I.) Wahlgesetz vom 15. 6. 1949: 60 Prozent der Abgeordneten durch Mehrheitswahl direkt in den Wahlkreisen, 40 Prozent durch Verhältniswahl über Landeslisten der Parteien. Jede(r) Wähler(in) hat eine Stimme. Die Gesamtzahl der Mandate wird nach dem Verhältniswahlsystem im Bundesgebiet (ohne Berlin) errechnet und verteilt. Sitze erhalten nur Parteien, die in einem Bundesland mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen oder ein Direktmandat gewinnen.