Das Besatzungsstatut vom 10. 4. 1949 (Interner Link: 5. - 8. 4. 1949) wird in Kraft gesetzt und das Kabinett Adenauer von der Alliierten Hohen Kommission (AHK) zum Antrittsbesuch empfangen. An die Stelle der bisherigen Militärregierung tritt damit die zivile AHK als »Oberregierung«, die auf dem Petersberg im Siebengebirge residiert - hoch über Bonn und symbolisch über der Bundesregierung. Dem Rat der Hohen Kommissare McCloy (USA), Francois-Poncet (Frankreich) und Sir Robertson (Großbritannien) unterstellt ist auch das am 17. 1. 1949 errichtete militärische Sicherheitsamt, das französische Vorbehalte gegen die BRD zerstreuen soll. Vorbehalten bleiben den Besatzungsbehörden: militärische Sicherheitsfragen, auswärtige Angelegenheiten, Genehmigungen von Grundgesetzänderungen, Kontrollen der Gesetzgebung, der Verwaltung, der Wirtschaft und der Außenhandelsbeziehungen. Nach einer Generalklausel können die Besatzungsmächte alle gewährten Rechte ganz oder teilweise wieder an sich ziehen, sofern sie es für geboten halten. Damit ist die gesamte bundesdeutsche Rechtsordnung einschließlich Grundgesetz vom Besatzungsrecht überlagert (Besatzungshoheit). Besatzungsrecht hat damit Vorrecht vor dem innerdeutschen Recht.