Das Bundesneugliederungsgesetz regelt die Bildung des Bundeslands Baden-Württemberg aus den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern; eine Vereinbarung dieser Länder über den Südwestraum war nicht zustande gekommen. Die Volksabstimmung in vier Stimmbezirken am 9. 12. 1951 ergibt einen 69,7-prozentigen Anteil für den Südweststaat, in Südbaden stimmen jedoch 62,2 Prozent für das alte Land. - Die neue Volksabstimmung am 7. 6. 1970 im Landesteil Baden bestätigt den Fortbestand des Südweststaats.