Die zweite Bundestagswahl gewinnt die Regierungskoalition deutlich: Die CDU/CSU erhält 243 und die FDP 48 Wahlkreis- und Landeslistensitze gegenüber 151 der SPD (Bundesgebiet ohne Berlin). Gewählt werden nach dem (II.) Wahlgesetz vom 8. 7. 1953 je zur Hälfte 484 Abgeordnete in den Wahlkreisen mit der Erststimme (Direktmandat) und nach Landeslisten der Parteien mit der Zweitstimme (Verhältniswahl). Berücksichtigt sind nur Parteien, die im Bundesgebiet (ohne Berlin) mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder ein Direktmandat gewinnen.