Auf Antrag der Bundesregierung verbietet das Bundesverfassungsgericht die am 2. 10. 1949 gegründete Sozialistische Reichspartei (SRP). Hauptgründe: Als rechtsextreme, verfassungswidrige Partei missachte sie die Menschenrechte, belebe den Antisemitismus neu und bekämpfe die Demokratie.