Wahlen zur 1.Volkskammer, zu den Landtagen, Kreistagen und Gemeindevertretungen nach Einheitslisten der Nationalen Front: Die Sitze werden nach einem Schlüssel der Parteien und Massenorganisationen verteilt, den der Demokratische Block (vorher Antifa-Block) festgelegt hatte. Proteste gegen diese »Einheitswahlen« gelten als »Boykotthetze«, die hart bestraft wird. Nicht das von der Verfassung vorgeschriebene allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Verhältniswahlrecht bestimmt die Wahlpraxis, sondern die Einheitsliste. Die Stimmabgabe für alle Kandidaten der Nationalen Front gilt als moralische Verpflichtung. Daher ist eine Akklamation von über 99 Prozent der Wahlberechtigten die Regel. Aufgrund der Wahl wird am 15. 11. 1951 die zweite Regierung Grotewohl gebildet.