Der Nationalrat der Nationalen Front, am 3. 2. 1950 aus dem erweiterten Präsidium des Deutschen Volksrats entstanden, verabschiedet ein Programm: Danach kennt die Nationale Front keine statutarisch festgelegte Mitgliedschaft, sondern dient dazu, alle »Volkskräfte« an den »Arbeiter-und-Bauern-Staat« zu binden.