Das Demokratisierungsgesetz wandelt die bisher dezentralisierte DDR in einen zentralistischen Einheitsstaat um. Nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus und nach administrativ-ökonomischen Planungen treten an die Stelle der fünf Länder (Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg) 14 Bezirke (in Brandenburg: Potsdam, Frankfurt/Oder und Cottbus; in Sachsen: Dresden, Leipzig und Chemnitz, ab 5. 5. 1953 Karl-Marx-Stadt; in Thüringen: Erfurt, Gera und Suhl; in Sachsen-Anhalt: Halle und Magdeburg; in Mecklenburg: Schwerin, Rostock und Neubrandenburg) und 217 Kreise. Die neuen Bezirkstage und -räte erhalten die Funktionen der bisherigen Landtage und Landesregierungen. Es entsteht je ein Bezirks- und je ein Kreisgericht. Die Länderkammer, zunächst noch von den Bezirkstagen gewählt, wird durch Gesetz vom 8. 12. 1958 aufgelöst. Kurz nach dem Bau der »Mauer« am 13. 8. 1961 (Interner Link: 13. 8. 1961) erhält die »Hauptstadt Berlin« (Ost) die Funktion eines 15. Bezirks. (Interner Link: 7. 9. 1961)