Die Geschäftsordnung der Volkskammer ersetzt das freie durch das imperative Mandat. Danach sind die Abgeordneten des »obersten staatlichen Machtorgans sozialistischen Typus« an Wähleraufträge gebunden und insoweit rechenschaftspflichtig.
Die Geschäftsordnung der Volkskammer ersetzt das freie durch das imperative Mandat. Danach sind die Abgeordneten des »obersten staatlichen Machtorgans sozialistischen Typus« an Wähleraufträge gebunden und insoweit rechenschaftspflichtig.