Nach dem Gesetz über den Ministerrat erhält die Regierung als »höchstes vollziehendes und verfügendes Organ der Staatsgewalt« zentrale Planungs-, Wirtschafts-, Verwaltungs- und Kontrollfunktionen sowie die Befugnis, Recht durch Verordnungen zu setzen. Alle Mitglieder sind für die gesamte Regierungsarbeit verantwortlich (Kollegialprinzip).