Der Alliierte Kontrollrat bestätigt die drei Luftkorridore, die alliierte Flugzeuge von Hamburg, von Bückeburg und von Frankfurt a. M. unbeschränkt nach Berlin benutzen können. Die westlichen Zugangsrechte nach Berlin zu Wasser und zu Lande beruhten nicht auf schriftlichen Vereinbarungen, sondern auf später umstrittenen - mündlichen Absprachen mit der Sowjetunion vom 29. 6. 1945.