Im Mindener Abkommen vereinbaren die Militärverwaltungen der Bizone und der SBZ erneut einen befristeten Interzonenhandel. Er sieht gegenseitige Warenlieferungen zu festen RM-Verrechnungspreisen (Stand 1944) vor.
Im Mindener Abkommen vereinbaren die Militärverwaltungen der Bizone und der SBZ erneut einen befristeten Interzonenhandel. Er sieht gegenseitige Warenlieferungen zu festen RM-Verrechnungspreisen (Stand 1944) vor.
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