Das Ruhrstatut (Abkommen über die internationale Ruhrkontrolle) tritt in Kraft. Die Internationale Ruhrbehörde aus Regierungsvertretern der Besatzungsmächte, der Beneluxstaaten und später der BRD (vertreten durch die Alliierte Hohe Kommission) kontrolliert die Kohle-, Koks- und Stahlproduktion des Ruhrgebiets und setzt Verbrauchs-, Exportquoten und -preise fest. Die BRD tritt dem Ruhrstatut gemäß dem Petersberger Abkommen (Interner Link: 22. 11. 1949) am 30. 11. 1949 bei. Sie vermag damit die Bodenschätze und Montanerzeugnisse des Ruhrgebiets mit zu kontrollieren.