»Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen Lage der Arbeiter und Angestellten der Industrie und des Verkehrswesens«: In allen Betrieben werden »Arbeitsordnungen« eingeführt und »Leistungsnormen« festgesetzt; Strafmaßnahmen sollen ihre Einhaltung verbürgen. Der FDGBunterstützt diesen »Aufbauplan« als Instrument gegen »Arbeitsbummelei« und »Gleichmacherei« trotz des Widerstands der Betriebsräte. Sie werden daher schrittweise entmachtet und durch Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) ersetzt.