Die SMAD ordnet die Reorganisierung der Justiz an. Diese Justizreform vereinheitlicht, zentralisiert und entnazifiziert Gerichte und Staatsanwaltschaften. NS-Juristen werden entlassen. An ihre Stelle treten vor allem »Volksrichter« und Staatsanwälte im »Soforteinsatz«, d. h. ohne juristische Ausbildung. Reorganisiert und entnazifiziert wird auch die Polizei. Sie dient als »proletarisches Klassenorgan« der »antifaschistisch-demokratischen Umgestaltung«.