Auf Anordnung der DWK sind Arbeitsausschüsse für Technische Arbeitsnormen (TAN) zu schaffen; werden sie nicht eingehalten, so ist das Leistungssoll nicht erfüllt. Bereits am 23. 9. 1948 hatte die DWK die Wirtschaftsstrafverordnung erlassen, die Verstöße gegen die Wirtschaft und die Arbeitsmoral ahnden sollte.