Mit der Entstehung von Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) endet die Enteignung privater Unternehmen der »NS- und Kriegsverbrecher« (Sächsisches Modell). Die Kommissionen für Sequestrierung und Beschlagnahme werden daher aufgelöst. Das Volkseigentum gilt als unantastbar, d. h., es darf weder an Privatpersonen noch an Organisationen verkauft oder übereignet werden. »Verwaltungsräte« aus Gewerkschaftsfunktionären und Betriebsangehörigen beraten die allein verantwortlichen und verfügungsberechtigten VVB-Direktoren.