Nach Rücksprache mit den Ministerpräsidenten reorganisieren die Militärgouverneure die Wirtschaftsverwaltung der Bizone: Der Wirtschaftsrat wird auf 104 Abgeordnete verdoppelt und ein Länderrat als zweite Kammer gebildet (24 Vertreter der Landesregierungen). Der Länderrat hat das Recht der Gesetzesinitiative und kann Veto gegen verabschiedete Gesetze einlegen, das der Wirtschaftsrat nur mit absoluter Mehrheit zurückweisen kann. Gesetze des Wirtschaftsrates bedürfen der Zustimmung des Bipartite Board. (Interner Link: 29. 5. 1947) Der Wirtschaftsrat wählt am 2. 3. 1948 als neues koordinierendes Exekutivorgan den Verwaltungsrat, der aus dem Oberdirektor (Hermann Pünder) und Direktoren mit Ministerialbefugnissen besteht. Sie sind alle Mitglieder der CDU /CSU, bis auf den parteilosen Ludwig Erhard (Wirtschaft).