Die Militärgouverneure Clay, Robertson und Koenig genehmigen das Grundgesetz vorbehaltlich der Bestimmungen des Besatzungsstatuts (Interner Link: 21. 9. 1949). Das GG kann in Kraft treten, sobald zwei Drittel der Landtage es billigen. Die Militärgouverneure hatten während der Beratungen des GG wiederholt dahin gewirkt, dass das föderalistische Prinzip stärker berücksichtigt (Gesetzgebung, Bundes- und Finanzverwaltung) und der Sonderstatus Berlins beachtet wird.