Der Parlamentarische Rat wählt in geheimer Abstimmung Bonn zur vorläufigen Bundeshauptstadt: Von 62 gültigen abgegebenen Stimmen entfallen 33 auf Bonn, 29 auf Frankfurt a. M. - Am 3. 11. 1949 bestimmt der Bundestag Bonn zum Sitz der Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland.