Die SMAD gestattet die Gründung »antifaschistischer Parteien« in der SBZ. Sie sollen die »Überreste des Faschismus« ausrotten und die »Grundlage der Demokratie und der bürgerlichen Freiheiten« festigen helfen. Erlaubt sind auch freie Gewerkschaften, die Tarifverträge abschließen, Unterstützungs- und Versicherungskassen organisieren sowie Bildungs- und Kulturarbeit leisten dürfen. Es besteht Registrierungspflicht für alle Organisationen, die der Kontrolle der SMAD unterworfen sind.