Die SMAD bestätigt die Verwaltungen und ihre Präsidenten in den Ländern Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen sowie in den Provinzen (seit 21. 7. 1947 Länder) Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Die für »innere Angelegenheiten« zuständigen ersten Vizepräsidenten gehören der KPD an, nicht jedoch zunächst die Präsidenten selbst. - In den Landes- und Provinzialverwaltungen sind alle zugelassenen Parteien repräsentiert; das Berufsbeamtentum wird abgeschafft. Am 22. 10. 1945 bevollmächtigt die SMAD die Landes- und Provinzialverwaltungen, Gesetze und Verordnungen zu erlassen.