Auf Weisung der SMAD werden in der SBZ elf Deutsche Zentralverwaltungen aufgebaut, denen Präsidenten vorstehen (Verkehr; Post- und Fernmeldewesen; Handel und Versorgung; Industrie; Brennstoffindustrie; Land- und Forstwirtschaft; Finanzen; Arbeit und Sozialfürsorge; Gesundheitswesen; Volksbildung; Justiz). - Die Wirtschaftsverwaltungsorgane werden am Interner Link: 4. 6. 1947 als Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) eingesetzt. Es folgen fünf weitere Zentralverwaltungen: für deutsche Umsiedler (September 1945), für Statistik (Oktober 1945), die Zentrale Deutsche Kommission für Sequestrierung und Beschlagnahme (März 1946), die Deutsche Verwaltung des Innern (Juli 1946) und die Deutsche Verwaltung für Interzonen- und Außenhandel (Juli 1947). Den Zentralverwaltungen obliegen im Auftrag der SMAD Beratungs-, Koordinierungs- und Anleitungsfunktionen gegenüber den Landes- und Provinzialverwaltungen, die ihnen aber nicht unterstellt sind. Schlüsselpositionen haben die Kommunisten inne. Alle aktiven Nationalsozialisten, die sich registrieren lassen müssen, werden aus der Verwaltung entfernt (Entnazifizierung).