Die von der SMAD eingesetzte Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) koordiniert zentral die Arbeit der Landesverwaltungen und hat u. a. die Reparationslieferungen zu gewährleisten. Seit dem 12. 2. 1948 wird die DWK eine De-facto-Regierung, da ihr Wirtschaftsplanung und -leitung obliegen. Am 20. 4. 1948 erhält sie auch Gesetzgebungsbefugnisse, die für alle deutschen Organe in der SBZ verbindlich sind. Am 11./ 12. 10. 1949 wird die DWK Teil der »Provisorischen Regierung« der DDR.