Die Freie Deutsche Jugend (FDJ) wird unter dem Vorsitz Erich Honeckers gegründet. Der »Zentrale Jugendausschuss« hatte am 26. 2. beantragt, die FDJ als »überparteiliche, demokratische« und einheitliche Jugendorganisation zuzulassen. Der am 13. 12. 1948 gegründete Pionierverband organisiert Kinder von 6 bis 14 Jahren: zunächst als Jungpioniere (1. - 3. Klasse), dann als Thälmann-Pioniere (4.- 7. Klasse). Mit dem Eintritt in die 8. Klasse sollen sie freiwillig der FDJ beitreten. In Widerspruch zu ihrer überparteilichen »Verfassung«, die im Mai 1952 revidiert wird, bekennt sich die FDJ zur führenden Rolle der »Arbeiterpartei« und zur Freundschaft mit der Sowjetunion.