Der 3.Deutsche Volkskongress bestätigt die vom 1. Volksrat am 19. 3. 1949 verabschiedete Verfassung. Er wählt aus seinen Reihen den 2. Deutschen Volksrat mit 330 Mitgliedern, davon 90 der SED. Am 15./16. 5. 1949 war der 3. Volkskongress in der SBZ erstmals nach einer Einheitsliste des »Demokratischen Blocks« von der wahlberechtigten Bevölkerung mit zwei Dritteln Ja- und einem Drittel Neinstimmen gewählt worden; aus den Westzonen werden Teilnehmer delegiert.