Der 2.Deutsche Volkskongress, den die SED anläßlich der 100-Jahr-Feier der Revolution von 1848 einberuft, besteht aus Delegierten der Blockparteien und Massenorganisationen in der SBZ sowie Teilnehmern aus den Westzonen. Er wählt den 1.Deutschen Volksrat, der beansprucht, ganz Deutschland zu repräsentieren, und fordert ein Volksbegehren für einen Volksentscheid über die Einheit Deutschlands. Der vom »Verfassungsausschuss« (Otto Grotewohl) vorgelegte und vom 1. Deutschen Volksrat am 22. 10. 1948 bestätigte Verfassungstext, der sich an den SED-Entwurf einer »Verfassung für die deutsche demokratische Republik« vom 14. 11. 1946 anlehnt, wird zur öffentlichen Diskussion gestellt. Der 1. Deutsche Volksrat verabschiedet am 19. 3. 1949 den überarbeiteten Verfassungstext. (Interner Link: 7. 10. 1949)