Vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg werden die NS-Hauptkriegsverbrecher - wie zwischen den Alliierten vereinbart - angeklagt. Zwölf von ihnen werden wegen Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt, sieben zu Haftstrafen und drei freigesprochen (Hjalmar Schacht, Franz von Papen und Hans Fritsche). NSDAP-Führerkorps, Gestapo, Sicherheitsdienst (SD) und Schutzstaffel (SS) werden als verbrecherische Organisationen eingestuft. Als letzter verbüßt Rudolf Heß (»Stellvertreter des Führers«) seine Strafe im Spandauer Gefängnis, wo er am 17. 8. 1987 laut Obduktionsbefund Selbstmord begeht. Zwölf Nachfolgeprozesse (1946 - 1949) befassen sich u. a. mit dem Auswärtigen Amt (Wilhelmstraßenprozess), dem IG-Farben-, dem Flick- und dem Kruppkonzern, mit dem Oberkommando der Wehrmacht und SS-Behörden, ferner mit SS-Ärzten, SS-Juristen und Militärs. Die von den Militärgerichten verurteilten Kriegsverbrecher sind, soweit sie nicht hingerichtet werden, später unter dem Einfluss des Kalten Krieges größtenteils amnestiert worden.