Berliner Deklaration »in Anbetracht der Niederlage«: Die Regierungen der Vier Mächte übernehmen die »Oberste Regierungsgewalt in Deutschland« (supreme authority with respect to Germany), jedoch ohne Annexion. Seine Grenzen wollen sie später festlegen. Sie teilen das Territorium nach dem Stande vom 31. 12. 1937 in vier Besatzungszonen auf, Berlin unter einer Militärkommandantur in vier Sektoren. Die oberste Gewalt übernimmt der Kontrollrat aus den vier alliierten Oberbefehlshabern in Berlin: jeder in seiner Zone, gemeinsam und einstimmig in allen Deutschland als Ganzes betreffenden Angelegenheiten. Über die Besatzungszonen und den Kontrollmechanismus hatten sich die Siegermächte in den Londoner Protokollen der European Advisory Commission (EAC) verständigt: Im 1. Protokoll vom 12. 9. 1944 war Deutschland in seinen Grenzen vom 31. 12. 1937 in eine östliche (sowjetische), nordwestliche (britische) und südwestliche (amerikanische) Zone aufgeteilt worden, Groß-Berlin ebenfalls in drei Sektoren. Ergänzend wurde nachträglich am 14. 11. 1944 eine französische Besatzungszone beschlossen, die aus ursprünglich den USA und England zugewiesenen Gebieten bestand. - Im 2. Protokoll vom 14. 11. 1944 hatte die EAC das Dreimächte-Kontrollsystem geregelt, dem Frankreich am 1. 5. 1945 beitrat. Die Interalliierte Militärkommandantur für Berlin beginnt ihre Arbeit am 11. 7., der Alliierte Kontrollrat am 30. 8. 1945.