Die zweite Sitzungsperiode der Londoner Sechsmächtekonferenz beschließt, dem deutschen Volk zu ermöglichen, »auf der Basis einer freien und demokratischen Regierungsform« seine Einheit wiederherzustellen und allmählich »volle Regierungsverantwortung« zu übernehmen. Die Militärgouverneure werden beauftragt, die westdeutschen Ministerpräsidenten zur Einberufung einer »Verfassunggebenden Versammlung« zu ermächtigen. Die empfohlene internationale Ruhrkontrolle und die militärische Sicherheitsbehörde sollen vor allem französische Vorbehalte zerstreuen.