Eine gemeinsame Währung einzuführen, kann für Volkswirtschaften durchaus sinnvoll sein. Wenn man in ein Land mit gleicher Währung reist, dort einkauft oder investiert, muss man vorher nicht mehr eigenes in fremdes Geld umtauschen. Auch das Risiko, dass sich der Wechselkurs ändern könnte, entfällt – somit müssen sich auch Unternehmen innerhalb der Eurozone nicht mehr gegen Wechselkursrisiken absichern. Eine gemeinsame Währung reduziert die Kosten, im jeweils anderen Land wirtschaftliche Transaktionen durchzuführen. Je enger Volkswirtschaften miteinander verflochten sind, desto sinnvoller ist es, eine Währungsunion zu gründen.
Eine gemeinsame Währung bedeutet aber auch, dass es zwischen den beteiligten Volkswirtschaften keine Auf- oder Abwertung der Wechselkurse mehr gibt. Dafür müssen sich alle Mitgliedsländer einer einheitlichen Geld- und Zinspolitik unterwerfen. Eine Volkswirtschaft, der es konjunkturell schlechter als den übrigen Mitgliedsstaaten geht, kann folglich nicht mehr über eine Abwertung Exporte billiger oder durch Zinssenkungen Investitionen attraktiver machen, um damit die Wirtschaft anzukurbeln. Wechselkurs und Zins entfallen als Instrument, um konjunkturelle Unterschiede zwischen den Ländern auszugleichen. Zwar könnten auch Lohn- und Preissenkungen die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, diese sind zumeist jedoch schwierig durchzusetzen. Es verbleibt dann nur die Fiskalpolitik, etwa die vergleichsweise bequeme Erhöhung von Staatsausgaben als konjunkturpolitisches Instrument. Je heterogener die Mitgliedsländer einer Währungsunion sind, desto nachteiliger ist es, eine gemeinsame Währung zu teilen. Ein gemeinsamer Wechselkurs und Zinssatz können nicht für alle Länder angemessen sein.
Volkswirtschaften, die in diesem Sinne hinreichend homogen sind, können gefahrlos eine Währungsunion gründen, sie bilden – wie Ökonomen sagen – einen "optimalen Währungsraum". Nach der Theorie optimaler Währungsräume, die schon in den 1960er-Jahren maßgeblich vom kanadischen Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften Robert Mundell begründet worden ist, sollte eine Währungsunion zudem nur dann gegründet werden, wenn zwischen den Mitgliedsländern die grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitskräfte hinreichend groß ist. Dann nämlich können sich die wirtschaftlichen Ungleichgewichte durch Wanderung der Arbeitskräfte leichter abbauen.
Entscheidend ist, wie unterschiedlich wirtschaftliche Dynamik und Konjunkturzyklen sind
In der EU und somit auch innerhalb der Europäischen Währungsunion besteht zwar rechtlich die volle Freizügigkeit der Arbeit, jedoch nicht faktisch. Vor allem Sprachbarrieren sind der Grund dafür, dass Arbeitskräfte eben nicht so einfach über Grenzen hinweg wandern. Nach gängiger Auffassung bildet die Europäische Währungsunion somit keinen optimalen Währungsraum. Als Beispiel dafür, dass eine Währungsunion mit heterogenen Mitgliedsländern dennoch funktionieren kann, werden bisweilen die USA genannt. Die Bundesstaaten dort weisen sehr unterschiedliche Pro-Kopf-Einkommen auf. Da es aber keine Sprachbarrieren gibt, ist die Arbeitskräftemobilität sehr hoch. Insoweit stellen die USA im Gegensatz zur Eurozone einen optimalen Währungsraum dar. Es ist demnach nicht entscheidend, wie unterschiedlich die Niveaus zwischen den Mitgliedsländern sind, sondern wie unterschiedlich sich die wirtschaftliche Dynamik und die Konjunkturzyklen vollziehen. Innerhalb der Eurozone war die wirtschaftliche Dynamik zuletzt sehr unterschiedlich. Unterschiede in der Wettbewerbsfähigkeit konnten nicht abgebaut werden, sondern haben sich zu immer größeren Ungleichgewichten in den Leistungsbilanzen aufgebaut.
Die No-Bailout-Klausel war nicht glaubwürdig durchsetzbar
Um zu verhindern, dass die Mitgliedsländer einfach über höhere Staatsausgaben und Staatsverschuldung ihre konjunkturellen Probleme lösen, sind in den Maastricht-Verträgen Kriterien der Haushaltsdisziplin festgelegt worden: Das Budgetdefizit darf nicht mehr als drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen, die gesamte Staatsverschuldung nicht mehr als sechzig Prozent. Gleichzeitig wurde die No-Bailout-Klausel in den Verträgen festgeschrieben, die besagt, dass es den Mitgliedsländern nicht gestattet ist, untereinander für die Schulden des anderen einzutreten.
Reales Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf im Vergleich (bpb) Lizenz: cc by-nc-sa/4.0/deed.de
Reales Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf im Vergleich (bpb) Lizenz: cc by-nc-sa/4.0/deed.de
Wie sich herausgestellt hat, war diese Klausel nicht glaubwürdig durchsetzbar. Kreditgeber haben deshalb die wachsenden Schulden der Krisenländer bereitwillig finanziert. Die Kreditgeber und die Krisenländer hatten antizipiert, dass die Währungsunion schließlich doch gemeinschaftlich für die Schulden haften würde, denn eine Staatsinsolvenz und ein möglicher Austritt eines Krisenlandes hätte über systemische Ansteckungseffekte die gesamte Währungsunion gefährden können. Infolge des dadurch induzierten Fehlanreizes (moral hazard) ist es über die Jahre zu wachsenden Schulden, unterlassenen Reformen und sich sogar stetig steigernden Ungleichgewichten gekommen.
Die institutionellen Voraussetzungen für eine Währungsunion sind in der Eurozone nicht gegeben
Ist nun eine heterogene und in diesem Sinne nicht-optimale Währungsunion notwendigerweise instabil? Nein. Aber die institutionellen Voraussetzungen sind in der Eurozone nicht gegeben. Es gibt zwei Optionen, die Währungsunion institutionell zu reformieren: Eine Fiskalunion könnte stabilisierend wirken. Wenn die Mitgliedsländer wesentliche steuer- und finanzpolitische Hoheitsrechte nach Brüssel abgäben, um Haushaltsdisziplin und Reformen durchzusetzen, müsste diese zentral von Brüssel betriebene Politik aber demokratisch legitimiert werden. Nach den Erfahrungen der Krise ist die Eurozone davon weiter denn je entfernt. Als Alternative zur Fiskalunion müssten die systemischen Ansteckungsrisiken eines Austritts aus dem Euro deutlich gesenkt werden. Neben der Bankenunion käme hierfür ein europäisches Staatsinsolvenzrecht in Frage, mit dem es möglich wäre, mit einem geordneten Verfahren ein Land pleitegehen zu lassen und dessen Austritt aus der Währungsunion zu ermöglichen. Ein solches Staatsinsolvenzrecht existiert jedoch bis heute nicht.
Insofern stehen wir in Europa derzeit vor der Situation, dass die Gründung einer Währungsunion als nicht-optimaler Währungsraum die Integration eher gefährdet als befördert hat. Die politisch motivierte Hoffnung, eine gemeinsame Währung werde zu der notwendigen wirtschaftlichen Konvergenz der Mitgliedsländer führen, hat sich offenkundig nicht erfüllt. Ökonomische Zwänge lassen sich nicht durch politische Stabilitätsversprechen außer Kraft setzen. Auch wenn die Gründung der Währungsunion ein Fehler gewesen ist, erscheint der Einsatz für ihren Erhalt heute dennoch geboten. Eine Umkehr auf halbem Weg könnte gefährlicher sein, als diesen konsequent weiterzugehen.
Ulrike Herrmann (© Herby Sachs/WDR)
Ulrike Herrmann (© Herby Sachs/WDR)