Wer wird gewählt?
Mindestens 69 Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtags mit Sitz in der Landeshauptstadt Kiel.
Wie oft wird gewählt?
Der Landtag von Schleswig-Holstein wird alle fünf Jahre neu gewählt.
Wann wird gewählt?
Am 8. Mai 2022 von 8 bis 18 Uhr.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhalten, keine Wohnung außerhalb des Landes haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer ist wählbar?
In den Schleswig-Holsteinischen Landtag wählbar sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein wohnen oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben. Daneben darf ihnen nicht die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter durch einen richterlichen Beschluss aberkannt worden sein.
Wie viele Stimmen habe ich?
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Wahlkreiskandidat gewählt, mit der Zweitstimme kann für die Landesliste einer Partei oder politischen Vereinigung votiert werden.
Wie erfolgt die Sitzverteilung im Landtag?
Wahlkreiskandidaten, die in ihrem Wahlkreis die relative Mehrheit der Erststimmen errungen haben, ziehen direkt in den Landtag ein. Weitere Sitze werden auf Parteien, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen errungen haben, gemäß ihrer im ganzen Land erzielten Zweitstimmenzahl verteilt. Diese Verteilung verläuft nach dem mathematischen Verfahren Sainte-Laguë. Ausgenommen von der Fünf-Prozent-Hürde sind Wahlvorschläge des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW), der die dänische Minderheit vertritt.
Erhält jede Landes- oder Wahlkreisliste, die Wählerstimmen erhält, automatisch einen Sitz im Landtag?
Nein, mit Ausnahme des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) werden bei der Verteilung der Sitze nur die Parteien und Wählergruppen berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben (sogenannte Sperr- oder Fünf-Prozent-Klausel).
Wie werden die Kandidaten und Kandidatinnen aufgestellt?
Die Parteien und Wählergruppen stellen eigene Kandidatinnen und Kandidaten in den Wahlkreisen auf, die per Erststimme gewählt werden. Daneben werden Kandidatinnen und Kandidaten auf Landeslisten gesetzt - je nach erreichtem Zweitstimmenanteil ziehen diese gemäß ihrer Reihenfolge auf der Landesliste in den Landtag ein. Ist die Landesliste einer Partei erschöpft, werden weitere offene Sitze nicht durch sie besetzt.
Was sind Überhangmandate und Ausgleichsmandate?
Gelingt es einer Partei, mehr über die Erststimme gewählte Wahlkreiskandidaten in den Landtag zu entsenden, als ihr nach ihrem Zweitstimmenergebnis verhältnismäßig zustehen, so verbleiben diese zusätzlichen Parlamentssitze bei der Partei (Überhangmandate). Alle anderen in den Landtag eingezogenen Parteien erhalten hierfür entsprechende Ausgleichsmandate. Dabei erhöht sich die gesamte Abgeordnetenzahl im Landtag und übersteigt die Mindestanzahl der zu vergebenen Mandate von 69.
Was ist die Briefwahl?
Wer am 8. Mai 2022 nicht in sein Wahllokal gehen kann, weil er oder sie etwa im Urlaub ist, kann im Vorfeld die Briefwahl beantragen. Man bekommt den Stimmzettel dann nach Hause geschickt und kann bereits vor dem Wahltag seine Stimme abgeben und per Brief an das zuständige Wahllokal schicken.
Weitere Informationen beim Landesbeauftragten für politische Bildung Schleswig-Holstein: Externer Link: https://www.politische-bildung.sh/informationen-zur-landtagswahl.