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Fakten zur Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2021 | Sachsen-Anhalt 2021 | bpb.de

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Fakten zur Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2021

/ 5 Minuten zu lesen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 2021.

Wer wird gewählt?

Am 6. Juni 2021 werden die 83 Abgeordneten des Landtags Sachsen-Anhalts gewählt. 41 der 83 Abgeordneten werden in den Wahlkreisen per Direktwahl gewählt, die übrigen Abgeordnetensitze werden den Parteien auf Landeswahlvorschlägen zugewiesen. Das Landesparlament der Sachsen-Anhalter tagt in der Landeshauptstadt Magdeburg.

Wann wird gewählt?

Am 6. Juni 2021 von 8 bis 18 Uhr.

Seit wann wird der Landtag in Sachsen-Anhalt gewählt?

Der erste Landtag Sachsen-Anhalts wurde elf Tage nach der Wiedervereinigung am 14. Oktober 1990 gewählt. Am 6. Juni 2021 wählen die Sachsen-Anhalter den achten Landtag.

Wie oft wird gewählt?

Der Landtag Sachsen-Anhalts wird alle fünf Jahre gewählt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 18 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten im Land Sachsen-Anhalt haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer ist wählbar?

Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Monaten ihren Wohnsitz im Bundesland Sachsen-Anhalt hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Das sogenannte passive Wahlrecht kann durch Richterspruch aberkannt werden.

Was ist ein Mandat?

Das Wort Mandat kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie Auftrag oder Ermächtigung. Die Abgeordneten des Landtags Sachsen-Anhalts erhalten also einen Auftrag (= Mandat) von den Wählerinnen und Wählern.

Was ist ein Wahlkreis?

Für die Landtagswahl ist das Land Sachsen-Anhalt in 41 Wahlkreise unterteilt. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf weder 20 Prozent größer noch 20 Prozent kleiner sein als die durchschnittliche Bevölkerungszahl der Wahlkreise. Der Landtag regelt die Wahlkreiseinteilung. Jeder Wahlkreis wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt.

Wie viele Stimmen habe ich?

Die Wählerinnen und Wähler haben bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen sie in den 41 Wahlkreisen eine Kandidatin oder einen Kandidaten direkt in das Landesparlament. Mit der Zweitstimme wählen die Wählerinnen und Wähler eine Partei und bestimmen somit die Verteilung der übrigen Landtagsmandate. Dabei werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent aller gültigen Zweitstimmen auf sich vereinen können.

Was ist die Briefwahl?

Wer am 6. Juni 2021 nicht in das Wahllokal gehen kann, weil er oder sie etwa im Urlaub ist, kann im Vorfeld die Briefwahl beantragen. Die Angabe besonderer Gründe ist nicht erforderlich. Man bekommt den Stimmzettel (Wahlschein) dann nach Hause geschickt und kann bereits vor dem Wahltag seine Stimme abgeben und per Brief an die Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat, zurückschicken. Der Wahlbrief muss bis spätestens 18 Uhr des Wahltages bei der zuständigen Behörde eingehen.

Wie werden die Kandidaten und Kandidatinnen aufgestellt?

Die Kandidatinnen und Kandidaten werden über sogenannte Kreiswahl- und Landeswahlvorschläge benannt. Diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten, die in ihren Wahlkreisen zur Direktwahl antreten, können einer Partei angehören, dies ist jedoch keine Voraussetzung (Einzelbewerber). Die Kreiswahlvorschläge von Parteien, die nicht im Landtag oder Bundestag vertreten sind, müssen von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet werden.

Diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten, die über Listen der Parteien in den Landtag einziehen wollen, müssen zunächst von deren Mitgliedern aufgestellt werden. Dafür werden sie in Mitglieder- oder Delegiertenversammlungen von den jeweils wahlberechtigten Mitgliedern ihrer Partei gewählt.

Die Parteien, die nicht bereits im Landtag vertreten sind, müssen ihre Beteiligung an der Landtagswahl beim Landeswahlamt anzeigen. Über ihre Parteieigenschaft entscheidet der Landeswahlausschuss. Zudem müssen die Landeswahlvorschläge dieser Parteien von mindestens 1.000 Wahlberechtigten unterzeichnet werden, während bei den Parteien, die im Landtag vertreten sind, die Unterschrift der Landesleitung der jeweiligen Partei genügt. Die Wahlausschüsse entscheiden in einer öffentlichen Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge.

Wie werden die Sitze im Landtag Sachsen-Anhalts verteilt?

Der Wahlvorstand stellt fest, wie viele Stimmen im Wahlbezirk auf die einzelnen Kreiswahlvorschläge und Landeswahlvorschläge entfallen sind. Der Briefwahlvorstand stellt dies für die Briefwahl fest.

Der Kreiswahlausschuss stellt zunächst fest, wie viele Stimmen im Wahlbezirk auf die einzelnen Kreiswahlvorschläge und Landeswahlvorschläge entfallen sind und welcher Bewerber im Wahlkreis gewählt ist, sprich: wer die meisten Erststimmen hat. Anschließend werden die Zweitstimmen berücksichtigt.

Die Zuweisung der Abgeordnetensitze auf die Landeswahlvorschläge erfolgt dann durch den Landeswahlausschuss. Dieser prüft, wie viele Abgeordnetensitze auf die nicht an Landeswahlvorschläge angeschlossenen Kreiswahlvorschläge entfallen sind. Außerdem prüft er, wie viele Abgeordnetensitze auf die an Landeswahlvorschläge angeschlossenen Kreiswahlvorschläge derjenigen Parteien entfallen sind, die keine fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten haben.

Auf diese Weise wird die Zahl der Abgeordnetensitze ermittelt, die den Kreiswahlvorschlägen und den Landeswahlvorschlägen der Parteien zustehen.

Wie sieht der Zeitplan bis zur Landtagswahl am 6. Juni aus?

  • 25. April 2021: Alle Wahlberechtigten, die zu diesem Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben, werden in das Wählerverzeichnis eingetragen.

  • 13. Mai 2021: Die Gemeindebehörde macht das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis spätestens an diesem Tag öffentlich bekannt.

  • 16. Mai 2021: Bis zu diesem Tag müssen alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, schriftlich informiert werden. Wahlberechtigte, die nach dem 25. April innerhalb Sachsen-Anhalts in einen anderen Wahlbezirk gezogen sind, können bis zu diesem Tag einen schriftlichen Antrag auf Eintragung bei der zuständigen Gemeindebehörde des neuen Wohnorts stellen.

  • 17.-21. Mai 2021: Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis. Wer das Wählerverzeichnis für unvollständig oder unrichtig hält, kann innerhalb dieser Frist schriftlich Einspruch erheben.

  • 27. Mai 2021: Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis müssen bis zu diesem Tag entschieden und den Betroffenen bekanntgegeben werden.

  • 4. Juni 2021: Noch bis 18 Uhr können Wahlscheine (Briefwahl) beantragt werden – in Ausnahmefällen auch am Wahltag bis 15 Uhr.

  • 5. Juni 2021: Spätestens an diesem Tag muss das Wählerverzeichnis abgeschlossen sein. Damit steht die Zahl der Wahlberechtigten in den Wahlbereichen fest.

  • 6. Juni 2021: Wahltag! Die Wahllokale werden um 8 Uhr geöffnet. Bis 15 Uhr können in Ausnahmefällen, z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, noch Wahlscheine beantragt werden. Um 18 Uhr schließen die Wahllokale; die Auszählung der Stimmen beginnt.

Wann muss der neu gewählte Landtag zusammentreten?

Der Landtag Sachsen-Anhalts tritt spätestens einen Monat nach der Wahl zusammen. Die erste Sitzung muss also spätestens am 6. Juli 2021 stattfinden. Auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder des Landtages oder der Landesregierung ist der Landtag unverzüglich einzuberufen.

Fussnoten