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Fakten zur Wahl des Sächsischen Landtags 2024 | Sachsen 2024 | bpb.de

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Fakten zur Wahl des Sächsischen Landtags 2024

/ 3 Minuten zu lesen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Landtagswahl in Sachsen 2024.

Wer wird gewählt?

Die 120 Abgeordneten des Sächsischen Landtages.

Wann wird gewählt?

Am 1. September 2024 von 8 bis 18 Uhr.

Seit wann wird der Sächsische Landtag gewählt?

Der 1. Sächsische Landtag wurde am 14. Oktober 1990 gewählt.

Wie oft wird gewählt?

Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.

Wer darf wählen?

Stimmberechtigt bei den Wahlen zum Sächsischen Landtag sind alle Bürgerinnen und Bürger, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 18 Jahre sind, ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten im Freistaat Sachsen haben und ihr Wahlrecht nicht durch einen Richterspruch verloren haben.

Wer ist wählbar?

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, ihren Wohnsitz seit mindestens 12 Monaten im Freistaat Sachsen hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Das passive Wahlrecht kann durch Richterspruch aberkannt werden.

Was ist ein Wahlkreis? Was ist ein Wahlbezirk?

Für die Landtagswahl ist Sachsen in 60 Wahlkreise aufgeteilt worden. Jeder Wahlkreis soll eine annähernd große Einwohnerzahl umfassen. Dieser unterteilt sich wiederum in Wahlbezirke, die von den Gemeindebehörden vor Ort festgelegt werden. Die Wahlbezirke sollen so gebildet werden, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird.

Wie viele Stimmen habe ich?

Die Wählerinnen und Wähler verfügen bei der Landtagswahl 2024 über zwei Stimmen: Die Erststimme dient der Wahl eines Wahlkreisabgeordneten, die Zweistimme der Wahl einer Landesliste.

Was ist die Erststimme?

Mit der Erststimme votieren die Wähler für einen Kandidaten oder eine Kandidatin in ihrem Wahlkreis. Es gewinnt der Kandidat, der die meisten Stimmen erhalten hat (relative Mehrheit).

Was ist die Zweitstimme?

Mit der Zweitstimme entscheidet sich der Wähler oder die Wählerin für die Wahl der Landesliste einer Partei. Auf dieser Liste stehen in einer festen Reihenfolge Kandidaten, die für die Partei in den Landtag einziehen sollen.

Was ist die Briefwahl?

Wer am 1. September 2024 nicht in sein Wahllokal gehen kann, weil er oder sie etwa im Urlaub ist, kann im Vorfeld die Briefwahl beantragen. Man bekommt den Stimmzettel dann nach Hause geschickt und kann bereits vor dem Wahltag seine Stimme abgeben und per Brief an die Gemeinde, die den Wahlschein ausstellt hat, zurückschicken.

Wie werden die Kandidaten und Kandidatinnen aufgestellt?

Die Kandidatinnen und Kandidaten werden von den Mitgliedern ihrer Parteien aufgestellt.

Wer ist gewählt?

In den Wahlkreisen ist der Kandidat mit den meisten Stimmen direkt in den Landtag gewählt. Ausschlaggebend für die Zahl der Mandate, die eine Partei im Landtag erhält, ist aber in erster Linie deren Anteil an den gültigen Zweitstimmen. Erreicht eine Partei landesweit nicht mindestens fünf Prozent der Stimmen, wird sie bei der Verteilung der Sitze nicht berücksichtigt (Fünfprozentklausel).

Wie erfolgt die Sitzverteilung im Sächsischen Landtag?

60 Sitze entfallen auf die Gewinner der Wahlkreise. Gewonnen hat hier der Kandidat mit den meisten Stimmen (relative Mehrheit). Die übrigen 60 Sitze werden über die Landeslisten der Parteien nach ihrem Zweitstimmenergebnis vergeben.

Wie sieht der Zeitplan bis zur Landtagswahl am 1. September aus?

  • 8. August 2024: Spätester Termin für die Bekanntmachung der Gemeinde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, die Einspruchsmöglichkeit gegen das Wählerverzeichnis, den Zugang der Wahlbenachrichtigung, die Erteilung von Wahlscheinen und die Briefwahl

  • 11. August 2024: Spätester Termin für die Benachrichtigung der stimmberechtigten Personen. Ebenso die letzte Möglichkeit von Stimmberechtigten auf Anträge zur Eintragung in das Wählerverzeichnis.

  • 16. August 2024: Frist für Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis

  • 30. August 2024: Frist für die Beantragung von Wahlscheinen für stimmberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind (16 Uhr)

  • 1. September 2024: 8 bis 18 Uhr: Wahl zum Sächsischen Landtag

Wann muss der neu gewählte Landtag zusammentreten?

Der Landtag tritt spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammen. Die konstituierende Sitzung des Parlaments muss also spätestens am 1. Oktober 2024 stattfinden.

Fussnoten

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