Wer wird gewählt?
Die 51 Abgeordneten des Saarländischen Landtags.
Wann wird gewählt?
Am 27. März 2022 von 8 bis 18 Uhr.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Saarland eine Wohnung innehaben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wie viele Stimmen habe ich?
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Mit dieser Stimme wird eine Partei oder Wählergruppe gewählt.
Wie erfolgt die Sitzverteilung im Landtag?
Die Sitzverteilung auf die einzelnen Parteien und Wählergruppen erfolgt anhand der Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen nach dem Höchstzahlverfahren d`Hondt. Bei der Verteilung der Sitze werden nur die Parteien und Wählergruppen berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben (sogenannte Sperrklausel/Fünfprozenthürde).
Wie werden die Sitze im Landtag besetzt?
Von den insgesamt 51 Landtagssitzen werden 41 Sitze anhand der Anzahl der in den drei Wahlkreisen abgegeben gültigen Stimmen aus den Kreiswahlvorschlägen besetzt. Die übrigen 10 Sitze werden aus den Landeslisten besetzt. Wenn eine Partei keinen oder einen ungültigen Landeswahlvorschlag eingereicht hat, werden ihr die restlichen zustehenden Sitze ebenfalls über die Kreiswahlvorschläge zugeteilt. Die Sitze werden aus den Listenwahlvorschlägen der Partei oder der Wählergruppe in der dort festgelegten Reihenfolge besetzt.
Wie werden die Kandidaten und Kandidatinnen aufgestellt?
Die Parteien und Wählergruppen stellen ihre Kandidatinnen und Kandidaten auf Listenwahlvorschlägen auf. Listenwahlvorschläge können als Kreiswahlvorschläge für die drei Wahlkreise und als Landeswahlvorschlag für das Saarland (sogenannte Landesliste) aufgestellt werden. Eine Landesliste kann nur aufgestellt werden, wenn auch ein Wahlkreisvorschlag für mindestens einen der drei Wahlkreise aufgestellt wird. Kandidatinnen und Kandidaten dürfen nicht Mitglieder anderer als der den Listenwahlvorschlag einreichenden Partei oder Wählergruppe sein.
Wer ist wählbar?
In den Saarländischen Landtag wählbar ist prinzipiell jede oder jeder Deutsche, wenn er oder sie das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens seit drei Monaten im Saarland wohnt und das aktive Wahlrecht besitzt. Daneben darf ihm oder ihr nicht die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter durch einen richterlichen Beschluss aberkannt worden sein.
Was ist die Briefwahl?
Wer am 27. März nicht in sein Wahllokal gehen kann oder möchte, kann im Vorfeld die Briefwahl beantragen. Man bekommt den Stimmzettel dann nach Hause geschickt und kann bereits vor dem Wahltag seine Stimme abgeben und per Brief an das zuständige Wahllokal schicken.