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Fakten zur Landtagswahl Baden-Württemberg 2021 | Baden-Württemberg 2021 | bpb.de

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Fakten zur Landtagswahl Baden-Württemberg 2021

/ 5 Minuten zu lesen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Landtagswahl in Baden-Württemberg 2021.

Wer wird gewählt?

Mindestens 120 Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags. Diese Zahl kann sich durch mögliche Überhang- und Ausgleichsmandate noch erhöhen. Das Landesparlament Baden-Württembergs tagt in der Landeshauptstadt Stuttgart.

Wann wird gewählt?

Am 14. März 2021 von 8 bis 18 Uhr.

Seit wann wird der Landtag in Baden-Württemberg gewählt?

Als erster Landtag fungierte die am 9. März 1952 gewählte Verfassungsgebende Versammlung. Nach Erfüllung ihres Auftrags, eine Verfassung für das aus den drei Ländern Baden, Württemberg und Württemberg-Hohenzollern vereinigte Baden-Württemberg zu erarbeiten, amtierte sie bis 1956 als erster Landtag des neu gegründeten Bundeslandes. Am 14. März 2021 wählen die Baden-Württemberger den 17. Landtag.

Wie oft wird gewählt?

Der Landtag Baden-Württembergs wird alle fünf Jahre gewählt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 18 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer ist wählbar?

Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung bzw. Hauptwohnung in Baden-Württemberg hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Das sogenannte passive Wahlrecht kann durch Richterspruch aberkannt werden.

Was ist ein Mandat?

Das Wort Mandat kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie Auftrag oder Ermächtigung. Die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags erhalten also einen Auftrag (= Mandat) von den Wählerinnen und Wählern.

Was ist ein Wahlkreis?

Zur Wahl des Landtags wird Baden-Württemberg in 70 Wahlkreise eingeteilt. Ändern sich die Grenzen von Gemeinden oder Landkreisen, werden entsprechend die Grenzen der Wahlkreise geändert. Für die Stimmabgabe werden die Wahlkreise wiederum in Wahlbezirke eingeteilt. Dabei bildet jede Gemeinde mindestens einen Wahlbezirk. In größeren Gemeinden werden mehrere Wahlbezirke gebildet.

Wie viele Stimmen habe ich?

Die Wählerinnen und Wähler haben bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg eine Stimme. Diese geben sie für einen Kandidaten oder eine Kandidatin ihres Wahlkreises ab. Gewertet wird die Stimme jedoch zweimal. Zum einen dient sie dazu, die Gesamtsitzzahl einer Partei zu errechnen, zum anderen wird mit ihr ermittelt, welche Bewerber diese Sitze erhalten.

Was ist die Briefwahl?

Wer am 14. März 2021 nicht in sein Wahllokal gehen kann, kann im Vorfeld die Briefwahl beantragen. Man bekommt den Stimmzettel (Wahlschein) dann nach Hause geschickt und kann bereits vor dem Wahltag seine Stimme abgeben und per Brief an die Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat, zurückschicken. Der Wahlbrief muss bis spätestens 18 Uhr des Wahltages bei der zuständigen Behörde eingehen.

Wie werden die Kandidaten und Kandidatinnen aufgestellt?

Die Kandidatinnen und Kandidaten, die in den Wahlkreisen antreten, werden von Parteien oder, wenn sie als Einzelbewerber antreten, von Wahlberechtigten in sogenannten Wahlvorschlägen vorgeschlagen. Parteien können in jedem der 70 Wahlkreise einen Bewerber sowie einen Ersatzbewerber vorschlagen, ein Einzelbewerber kann nur in einem Wahlkreis vorgeschlagen werden.

Die Kandidatinnen und Kandidaten, die von Parteien vorgeschlagen werden, werden von deren Mitgliedern in Mitglieder- oder Vertreterversammlungen aufgestellt. Parteien müssen nachweisen, dass dies satzungsgemäß geschehen ist.

Wahlvorschläge von Parteien bedürfen der Unterschrift des Vorstands des Landesverbandes oder, wenn Landesverbände nicht bestehen, von den Vorständen der nächstniedrigeren Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt. Die Wahlvorschläge von Parteien, die während der letzten Wahlperiode nicht im Landtag vertreten waren, mussten bei der Landtagswahl 2021 zudem von mindestens 75 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterschrieben sein. Letzteres gilt auch für die Wahlvorschläge von Einzelbewerbern, welche mindestens 75 Unterstützungsunterschriften bedürfen. Die Wahlvorschläge müssen beim zuständigen Kreiswahlleiter schriftlich eingereicht werden, dieser entscheidet über ihre Zulassung.

Wie werden die Sitze im baden-württembergischen Landtag verteilt?

Das baden-württembergische Landtagswahlrecht ist ein Mischsystem, in dem Elemente der Verhältniswahl und der Mehrheitswahl verbunden sind. Je mehr Stimmen für die Kandidaten und Kandidatinnen einer Partei abgegeben wurden, umso mehr Mandate bekommen die jeweilige Partei und deren Bewerber. Zunächst wird dabei die Gesamtsitzzahl errechnet, die einer Partei zusteht. Für die Umrechnung von Wählerstimmen in Parlamentssitze wird ein Divisorverfahren, das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren, eingesetzt.

Für jede Partei gesondert werden die Sitze auf die vier Regierungsbezirke Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen gemäß den dort erreichten Stimmzahlen verteilt. Parteien, die weniger als fünf Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben, werden bei dieser Verteilung der Sitze nicht berücksichtigt (Fünfprozenthürde bzw. Sperrklausel).

Anschließend wird ermittelt, welche Bewerber diese Sitze erhalten: Die Bewerber, die in den Wahlkreisen jeweils die meisten Stimmen (relative Mehrheit) erringen konnten, ziehen als direkt gewählte Abgeordnete in den Landtag ein. Die übrigen Sitze (Zweitmandate), die einer Partei nach dem Verhältnisgrundsatz zustehen, gehen anschließend an diejenigen Bewerber, die im jeweiligen Regierungsbezirk am besten abgeschnitten haben (prozentualer Stimmenanteil). Insgesamt beträgt die Gesamtzahl der Erstmandate entsprechend der Anzahl der Wahlkreise 70, die Anzahl der Zweitmandate mindestens 50 (120 Abgeordnete).

Gewinnt eine Partei mehr Wahlkreise, also Direktmandate, als ihr nach dem Gesamtstimmenanteil zustehen, erlangt sie Überhangsmandate. Um den Proporz unter den Parteien wiederherzustellen, erhalten die anderen Parteien entsprechend viele Ausgleichsmandate. Auf diese Weise kann die tatsächliche Anzahl der Abgeordneten die vorgesehene überschreiten (z.B. zogen 2016 in den 16. Landtag 143 statt 120 Abgeordnete ein).

Wie sieht der Zeitplan bis zur baden-württembergischen Landtagswahl am 14. März aus?

  • 21. Februar 2021: Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, müssen darüber bis zu diesem Tag schriftlich informiert werden.

  • 21. Februar 2021: Wahlberechtigte, die noch nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bis zu diesem Tag einen schriftlichen Antrag auf Eintragung bei der zuständigen Gemeindebehörde stellen.

  • 22. bis 26. Februar 2021: Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis. Wer das Wählerverzeichnis für unvollständig oder unrichtig hält, kann innerhalb dieser Frist schriftlich Einspruch erheben.

  • 4. März 2021: Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis müssen bis zu diesem Tag entschieden und den Betroffenen bekanntgegeben werden.

  • 12. März 2021: Noch bis 18 Uhr können Wahlscheine (Briefwahl) beantragt werden – in Ausnahmefällen auch am Wahltag bis 15 Uhr.

  • 13. März 2021: Spätestens an diesem Tag muss das Wählerverzeichnis abgeschlossen sein. Damit steht die Zahl der Wahlberechtigten in den Wahlbereichen fest.

  • 14. März 2021: Wahltag! Die Wahllokale werden um 8 Uhr geöffnet. Bis 15 Uhr können in Ausnahmefällen, z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, noch Wahlscheine beantragt werden. Um 18 Uhr schließen die Wahllokale; die Auszählung der Stimmen beginnt.

Wann muss der neu gewählte baden-württembergische Landtag zusammentreten?

Der Landtag tritt spätestens am sechzehnten Tage nach Beginn der Wahlperiode zusammen. Die aktuelle Wahlperiode endet am 30. April 2021. Daher muss die erste Sitzung des Landtags spätestens am 16. Mai 2021 stattfinden.

Fussnoten