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Vertragsnaturschutz | Naturschutzpolitik | bpb.de

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Vertragsnaturschutz

Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes werden nach bestimmten rechtlichen Vorgaben Verträge abgeschlossen, die dem Naturschutz dienen. So bewegen Naturschutzbehörden Grundstücksbesitzer dazu, Kulturlandschaften oder Lebensräume für Tiere und Pflanzen (z. B. Wälder) freiwillig gegen Geldzahlungen im Naturschutzsinne zu bewirtschaften. Auf diesem Weg können oftmals Konflikte vermieden oder aufgelöst werden.
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Fussnoten