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Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) setzt die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft der Mitgliedsstaaten und verfügt über den zweitgrößten Haushalt der EU. Seit ihrer Einführung 1962 sind die Anforderungen und Zielsetzungen der GAP vielfältiger und komplexer geworden. Nach welchen Kriterien sollen Agrarförderungen vergeben werden? Wie kann die GAP Tier-, Natur- und Klimaschutzziele ausreichend berücksichtigen?

1962 trat die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union in Kraft. Sie ist auch finanziell von besonderer Bedeutung und besteht aus zwei Säulen: der Markt- und Einkommenspolitik im Agrarsektor sowie der Politik zur Entwicklung ländlicher Räume. Sitzung des Ministerrates für Landwirtschaft und Fischerei in Brüssel am 19. November 2018

Ländliche Entwicklung: die zweite Säule der EU-Agrarpolitik

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Traktoren vor dem Sitz der EU-Kommission in Brüssel, 20.02.2020

Die Entwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU

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