Im Alltag hängt der Umgang mit einzelnen Tieren meist davon ab, wie nah diese dem jeweiligen Menschen stehen. Auch in der Ethik gibt es unterschiedliche Positionen, inwiefern Tieren ein moralischer Wert zuerkannt werden soll. Die meisten Tierethiker wollen Tiere möglichst vor Leid und Schmerzen schützen. Einige wollen zusätzlich das Wohlergehen bestimmter Tiere – so gut es geht – verbessern. Und manche sprechen Tieren eine Würde zu und setzen sich für eine gesellschaftliche Gleichstellung von Tieren und Menschen ein.
Wer Tierrechte fordert, setzt auch sich selbst eine Pflicht – wohl wissend, dass die andere Seite ihren Rechten nicht durch Pflichterfüllungen uns Menschen gegenüber entsprechen kann. Damit hebt man „das Tier“ gewissermaßen auf den Status eines moralischen Akteurs, wo zuvor maximal ein Schutzaspekt – sozusagen als Objekt und nicht als Subjekt der Moral – diskutiert wurde. Diese Tiere sind also darauf angewiesen, dass „Anwälte“ bzw. Fürsprecher für ihren Schutz und ihre Rechte einstehen. Der eingerichtete Schutz liegt aktuell bei einem politisch konsensfähigen Mindestmaß. So heißt es seit 2002 im Artikel 20a des GG: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Einige Tierrechtsbewegungen gehen so weit, die Befreiung der Tiere aus ihren Käfigen, Ställen oder Laboren zu fordern, getreu dem Motto „artgerecht ist nur die Freiheit“. Befreiungsaktionen bewegen sich oft hart an der Grenze der Legalität oder stellen bereits einen Verstoß gegen Eigentums- bzw. in Bezug auf die befreiten Tiere gegen Besitzrechte dar. Den sogenannten Tier-Abolitionisten geht es um aus ihrer Sicht ethisch vertretbare Haltungsformen. Deshalb unterstützen sie kleinbäuerliche Betriebe, damit die gesetzlich verbürgten Mindestvorgaben der Haltung und der Nutzung für Nahrungs-oder Ausbildungszwecke (Sezieren in (Hoch)Schulen) gar nicht erst greifen müssen.
Wo Tiere ihrerseits aktiv Widerstand gegen den Umgang mit ihnen oder ihre Nutzungsbedingungen zu leisten scheinen
Die Rechte der Tiere vorausgesetzt müsste dann das tierliche Individuum so behandelt werden, als ob es dies selbst befürworten bzw. erlauben würde, wenn es seine Interessen reflektieren und ausdrücken könnte. Wird diese Voraussetzung aber abgelehnt, fallen auch die zwingenden Schlussfolgerungen weg und selbst der Diskurs zwischen Tierrechtlern und Tierschützern verschärft sich.
Sie schlägt neue Zuteilungen der Status vor, indem sie domestizierte, tierische Staatsbürger neben den Wildtieren und Tieren im Schwellenbereich in die gesellschaftlichen Bereiche einbindet. Projekte wie
Verhaltensforscher und Kognitionswissenschaftler rücken auf der einen Seite die kognitiven Fähigkeiten der Tiere immer weiter in den Fokus der Wissenschaft. Auf der anderen Seite wird durch phänomenologische Studien auf die Rolle des Tiers als (selbst)bewusstes Dasein hingewiesen, dessen Erlebensmomente auch bei abweichenden Sinnesleistungen den unseren wesensmäßig gleichen könnten – so beschrieben im emotionalen Ausdruck oder im direkten Blick des Tieres.