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Embryonenschutz ist keine Frage des Stichtags Standpunkt Kardinal Lehmann

Kardinal Karl Lehmann

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Der Mensch wird nicht zum Menschen, sondern ist von Anfang an Mensch, meint Kardinal Karl Lehmann. Auch, wenn dieser Anfang ein Prozess sei, der in Schritten, Stufen und Phasen verlaufe.

Karl Kardinal Lehmann (© Kardinal Lehmann)

Am 1. Juli 2007 waren es fünf Jahre, dass das deutsche Stammzellgesetz in Kraft getreten ist. Obgleich es das Ergebnis einer jahrelang geführten Diskussion war, muss man nun feststellen, dass der gefundene Kompromiss nicht lange hielt. Die jüngste Debatte konzentrierte sich vor allem auf zwei Fragen. Zuerst ging es um die Frage, ob der im Stammzellgesetz festgelegte Stichtag für Stammzelllinien, die zu Forschungszwecken nach Deutschland eingeführt werden, verschoben oder gar grundsätzlich aufgehoben werden könnte. Ferner wurde die Frage verhandelt, ob eine mögliche Strafbarkeit deutscher Forscher, die sich unter anderen Bedingungen an internationalen Forschungsprojekten der Stammzellforschung beteiligen, ausgeschlossen werden soll.

Der Ausgang der seit Monaten intensiven Auseinandersetzung war lange Zeit offen. Die Parteien wollten keinen "Fraktionszwang" verordnen, sondern die Abstimmung für das Gewissen des einzelnen Abgeordneten freigeben. Es lagen vier unterschiedliche Gruppenanträge vor (vgl. Externer Link: www.bundestag.de), die jeweils von Abgeordneten verschiedener Parteien getragen wurden. Am Ende wurde eine Verschiebung des Stichtags auf den 01.05.2007 verabschiedet und schließlich durch den Bundesrat bestätigt.

Kein Wunder, dass es bei den weit gestreuten Haltungen auch unter den großen Kirchen Differenzen gibt. Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Prof. Dr. Wolfgang Huber, später in modifizierter Form unterstützt von der EKD-Synode, plädierte im Vorfeld für diese Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007. Die Zulässigkeit wurde dabei von der Synode mit zwei Bedingungen verknüpft, dass nämlich die derzeitige Grundlagenforschung wegen der Verunreinigungen der Stammzelllinien nicht fortgeführt werden kann und dass es sich nur um eine einmalige Stichtagsverschiebung auf einen bereits zurückliegenden Stichtag handelt. Die katholische Kirche hatte schon 2002 die Schaffung eines solchen Stichtages abgelehnt.

Der Streit ist nach wie vor heftig. Er durchzieht fast alle Gruppen und Dimensionen der Gesellschaft. Bischof Huber sprach sogar davon, dass der Disput "Züge eines Kulturkampfes" habe. Was aber steckt wirklich hinter der Auseinandersetzung? Dies wird meist nicht offenkundig und zum Teil auch bewusst nicht zur Sprache gebracht. Es geht nämlich um den – wie man sagt – moralischen Status des Embryos, in der Folge um Menschenwürde und Lebensrecht im Blick auf ihn. Dabei darf man zwei verschiedene Tatbestände nicht übersehen, die nicht immer in aller Klarheit zum Ausdruck kommen. Bei der Herstellung von Stammzellen wird der Embryo getötet. An dieser Einsicht führt kein Weg vorbei, auch wenn man im Brustton moralischer Empörung eine "verbrauchende Embryonenforschung" ablehnt.

Embryonale Stammzellen haben das Potenzial, sich in jede der mehr als 200 Zellarten des menschlichen Körpers zu verwandeln. Sie gehören daher zu den begehrtesten Ressourcen der Medizin. Letztlich verbindet sich mit dieser Forschung die Hoffnung auf Therapien bis jetzt unheilbarer Krankheiten. Ich sehe hier davon ab, dass dabei manchmal vor allem Betroffenen unverantwortliche Heilungsversprechen gemacht werden und leichtfertig mit einer falsch verstandenen Ethik des Heilens und des Mitleids argumentiert wird. Dabei wird das Gewicht der Frage erkennbar, wie der moralische, auch ontologische Status und die rechtliche Qualität des Embryos eingeschätzt werden. Denn in jedem Fall ist die Forschung mit embryonalen Stammzellen – entweder entstanden durch gezielte Herstellung oder durch die Benutzung von "überzähligen" Embryonen, die bei der Retortenbefruchtung also nicht mehr für eine Schwangerschaft benötigt werden – ein grundlegender Eingriff in die Integrität des Embryos und sein Lebensrecht. Wie immer man sonst argumentiert: Der Embryo wird getötet, um Forschung betreiben zu können. Er wird – ganz im Sinne des Kantschen Denkens – nicht als Zweck an sich, sondern nur als bloßes Mittel behandelt.

Wenn diese Frage aber so gravierend und prinzipiell ist, kann man an ihrem Gewicht nicht vorbeigehen, wie es leider in der gegenwärtigen Diskussion vor allem von den Befürwortern geschieht.

Hier können nicht alle Argumente bis ins Detail dafür vorgelegt werden, dass der Embryo von seiner Entstehung her, also von der Vereinigung von Ei- und Samenzelle, von Anfang an ein Mensch ist. Es gibt keinen Moment in der Entwicklung, an dem man sagen könnte, erst hier werde der Embryo zum Menschen. Immer wieder wird versucht, das Menschsein erst mit verschiedenen späteren Phasen der Entwicklung, also zum Beispiel der Einnistung, der Reifung des Gehirns oder gar der Geburt, beginnen zu lassen. Der Mensch wird nicht zum Menschen, sondern ist von Anfang an Mensch. Betrachtet man diesen Anfang, handelt es sich gewiss um einen Prozess, der in Schritten, Stufen und Phasen verläuft. Aber es handelt sich in jedem Stadium um einen embryonalen Menschen. Es gibt in diesem Ablauf keine Zäsur, von der sich sagen ließe, hier entstehe etwas völlig Neues. In diesem Sinne gelten, gewiss heute differenzierter gesehen, die Argumente für die Kontinuität, Identität und Potenzialität des Embryos. Dafür gibt es gerade von der Embryologie her gute Argumente und Belege, wohl bessere als früher.

Diesem Befund widerspricht nicht, dass man von der Forschung her gezielt in der Entwicklung des Embryos Stufen und Phasen beschreibt, die man auch mit verschiedenen Namen belegen mag (zum Beispiel Zygote, Morula, Blastozyste und so weiter). Aber ich kann keinen überzeugenden Grund erkennen, warum dieses Beschreiben einzelner Phasen und Stadien gleichgesetzt werden kann mit einer grundlegenden ethischen und rechtlichen Abstufung im Menschsein und so auch im Blick auf den Würdeschutz.

Gewiss gibt es im Einzelnen noch manche Fragen zu klären, zum Beispiel über die Verwendung des Begriffs "Individuum" oder über die Reichweite des Begriffs der "Entwicklungsfähigkeit". Ich möchte jedoch kurz auf die nicht selten in neuerer Zeit vorgetragene Überzeugung eingehen, die wahre Menschwerdung des Embryos geschehe bei seiner Einnistung in die Gebärmutter. Nun darf man gewiss diese entscheidende Phase der Implantation nicht gering schätzen. Die Einnistung ist ein kritischer Vorgang, an dem jede zweite frühe Schwangerschaft scheitert, noch bevor sie von der Frau bemerkt wird. Der Embryo ist im Übrigen elementar auf diese besonderen Umweltbedingungen durch die Mutter angewiesen. Man muss dies von der ganz besonderen Zwei-Einheit von Mutter und Embryo beziehungsweise Kind her verstehen. Aber deswegen darf man das Eigenpotenzial des Embryos nicht verschweigen. Eine Entwicklung ist überhaupt nur möglich, wenn ein Programm vorhanden ist, das schon sehr früh die Aktivität der beteiligten Gene koordiniert. Es ist erstaunlich, in welchem Maß die genetische Steuerung zuerst durch das mütterliche Erbgut stattfindet, dann jedoch zunehmend das embryonale Genom selbst als neue Einheit den weiteren Verlauf aktiviert. Es ist eben wirklich eine aktive Potenz zur vollständigen menschlichen Entwicklung festzustellen.

Dies sind einige Gründe, warum wir dem Embryo schon von Anfang an Menschenwürde und darum auch Lebensschutz zuerkennen. Es ist beileibe keine katholische Sondermeinung. Im Gegenteil: Als ich im letzten Jahrzehnt diese Überzeugung immer wieder auch vor medizinischen Vereinigungen vortrug, sagten mir einzelne Experten nach der Diskussion: Dies können Sie ruhig so vortragen, Sie haben gute Gründe. Meine Antwort: Ich danke Ihnen für dieses Wort, aber ich wäre noch dankbarer, wenn Sie dies in der soeben stattgefundenen Diskussion auch öffentlich gesagt hätten.

Ich kann verstehen, warum man von verschiedener Seite her zögert, auf diese Frage nach dem moralischen Status des Embryos einzugehen. Es gab, auch in der Kirche und ihrer Theologie, gewiss immer wieder Irrwege, die bis heute mit einer allzu sicheren Antwort zögern lassen. Heute wissen wir dank der Forschung mehr. Man muss von beiden Seiten, den Geisteswissenschaften und den Humanwissenschaften (einschließlich der Medizin und Biologie), offen auf die Frage zugehen, ob und wann der Embryo ein Mensch ist. Bloße Spekulation ohne konkrete Anschauung führt nicht zum Ziel, aber bloße Empirie kann allein auch keine Antwort geben. Umso dringender ist der reflektierte Dialog.

Aber etwas ist auf keinen Fall erlaubt, und zwar um der Redlichkeit, der Differenziertheit und des Ernstes der Sache wegen, nämlich das Gewicht der Frage nach dem moralischen Status des Embryos zu ignorieren oder gar einfach auszuklammern. Hier geht es um ein grundlegendes Datum menschlichen Lebens, das man nicht durch Verantwortungsethik oder Güterabwägung, die beim Prinzip "Leben" nicht angewendet werden können, relativieren darf. Und dies ist nicht in erster Linie eine Frage des katholischen Lehramtes, sondern wirklich in elementarer Weise eine der Anthropologie (in Verbindung mit der Schöpfungstheologie) sowie der Ethik und nicht zuletzt eine der gültigen Rechtsordnung, für die wir gute Gründe haben. Dies spüren auch viele evangelische Mitchristen.

Selbst wenn jemand Einwände hat gegen eine solche Argumentation, so muss gerade bei dem höchsten Gewicht, das für ein Lebewesen Menschenwürde und Lebensrecht haben, eine Überlegung Platz greifen, die aus der ethischen Tradition stammt, aber auch in der heutigen Ethik erwähnt wird: Bei Entscheidungen, die das Leben betreffen und bei denen sich möglicherweise mehrere Alternativen anbieten, soll man die sicherere Variante, also in dubio "pro vita" wählen ("Tutiorismus") – es könnte ja vielleicht trotz aller Skepsis von Anfang an doch ein Mensch sein.

Darum tut die ernste Diskussion Not, auch nachdem der Bundestag einen Beschluss gefasst hat. Wenn wir anderer Meinung sind, brauchen wir uns deswegen nicht die Köpfe einzuschlagen. Dann darf aber auch niemand verunglimpft werden. Irren kann schließlich auch die Wissenschaft (vgl. nur die neue Darstellung des Wissenschaftshistorikers Ernst Peter Fischer Irren ist bequem. Wissenschaft quer gedacht, Stuttgart 2007). Dennoch gilt: "Christen dürfen nicht untätig zusehen, wenn sich in der Öffentlichkeit ein Klima ausbreitet, in dem der Sinn für bleibend gültige Werte ... zurückgeht oder verdrängt wird ... Ihr Beitrag muss kritisch und konstruktiv zugleich sein. Er muss Zeugnis davon geben, dass die ganze Wahrheit über den Menschen in Jesus Christus offenbar geworden ist" (Katholischer Erwachsenenkatechismus II, 454).

Fussnoten

Geb. am 16. Mai 1936 in Sigmaringen studierte zwischen 1956 und 1964 Philosophie und Theologie in Freiburg und Rom. 1983 wurde Prof. Dr. Dr. Karl Lehmann zum Bischof von Mainz gewählt und ernannt. Von 1987 bis 2008 war er Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. Neben seinen Hauptämtern früher als Theologieprofessor und jetzt als Bischof engagierte sich Karl Lehmann in vielen anderen Institutionen und Gremien.