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"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." So heißt es in Artikel 1 des GG. Gerade der Würdebegriff ist von grundlegender Bedeutung, wenn Entscheidungen in Grenzsituationen am Anfang und Ende des Lebens getroffen werden müssen, wenn es beispielsweise um Stammzellforschung, Abtreibung oder Sterbehilfe geht. Aber nicht nur der Mensch als moralischer Akteur steht im Mittelpunkt bioethischer Betrachtungen. Die Bioethik fragt auch nach der belebten Natur: Haben wir nur Pflichten in Ansehung von oder auch Pflichten gegenüber der Natur? Hat nur der Mensch eine Würde? Oder gebührt auch der Natur: der Erde, den Meeren, den Wäldern, den Flüssen, den Pflanzen, den Tieren Ehrfurcht? Die Bioethik sucht Antworten auf diese und andere Fragen und zeichnet damit den Horizont, vor dem wir bioethische Entscheidungen treffen, in dem wir uns selbst und unser Tun aber auch reflektieren sollten. Und vielleicht kann die Debatte um den Wert der Würde dazu beitragen, unsere Daseinsvergessenheit als Würdeträger zu beheben: denn Würde kann letztlich nur je-von-mir-selbst im Umgang mit den Mitmenschen und Mitlebewesen bewiesen werden.
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