Parallelgesellschaften
Mit dem Begriff 'Parallelgesellschaft' werden von lokalen Politikern Quartiere mit einem hohen Anteil von Migranten belegt. Damit ist gemeint, dass die räumliche Segregation auch eine soziale Segregation bedeute, d.h. dass keine Kontakte zur Mehrheitsgesellschaft gepflegt werden, von denen aber der Prozess der Integration als abhängig gesehen wird. Einerseits wird mit solchen Behauptungen die Bedeutung des lokalen Umfeldes für die Integration unterschätzt. Andererseits werden dabei soziale Probleme insofern 'ethnisiert', als es vor allem die Unterschicht bei den Migranten ist, die räumlich segregiert wohnt und dazu auch keine Alternative hat. Am besten wird die Segregation bekämpft, indem die dahinter liegenden sozialen Ursachen von Diskriminierung und Ressourcenmangel beseitigt werden.
Segregation
Der Begriff der Segregation bezeichnet in Verwendungszusammenhängen der sozialwissenschaftlichen Stadtforschung die ungleiche Verteilung von gesellschaftlichen Gruppen im (städtischen) Raum. Ihr Ausmaß kann mit Segregations-Indicies gemessen und beschrieben werden. Als Ursachen der Ungleichverteilung diskutiert die sozialwissenschaftliche Stadtforschung verschiedene Formen der gewählten oder unfreiwilligen gesellschaftlichen Differenzierung. Segregation wird sowohl als das Ergebnis einer bewussten und freiwilligen Wohnstandortwahl als auch als die Konsequenz ungleich verteilter Durchsetzungschancen auf dem (städtischen) Wohnungsmarkt beurteilt.
Segregation kann somit als der verräumlichte Ausdruck sozialer Ungleichheit und/oder als das Abbild gesellschaftlicher Diskriminierungen im (städtischen) Raum betrachtet werden. Die Auswirkungen unfreiwilliger Segregation werden in einer Summierung sozialer Problemlagen und in davon ausgehenden Einschränkungen der Lebenschancen und Handlungsmöglichkeiten der Betroffenen vermutet. Segregation entlang den Mustern der gesellschaftlichen Macht- und Sozialstruktur wird damit als eine Form zusätzlicher Benachteiligung und als Verstärkung der bestehenden Formen sozialer Ungleichheit beschrieben. Die sozialwissenschaftliche Beobachtung von die soziale Benachteiligung verschärfenden Segregationseffekten ist Argument und Ausgangspunkt für an normative Leitbilder eines "guten Zusammenlebens" gebundene sozialpolitische Strategien der Desegregation.
Soziale Kontrolle
Mit dem Begriff und Konzept der sozialen Kontrolle versucht die Soziologie jene sozialen Prozesse in den Blick zu nehmen, die darauf zielen, ein die gesellschaftlichen Normen verletzendes, von ihnen abweichendes Verhalten einzuschränken oder zu verhindern.
In einem weiten Sinn werden mit sozialer Kontrolle alle Mechanismen angesprochen, die die Normkonformität der Gesellschaftsmitglieder herstellen und garantieren und somit zur Aufrechterhaltung einer sozialen Ordnung beitragen sollen. In einer engeren Fassung des Konzepts richtet sich das soziologische Interesse auf die sanktionierenden Mittel und Maßnahmen, die solchen Verhaltensweisen, die gegen Strafrechtsnormen verstoßen (Kriminalität), entgegenwirken oder sie unterbinden sollen.
Im Mittelpunkt von Untersuchungen zum Themenfeld soziale Kontrolle stehen regelmäßig Fragen nach den Formen, Arbeitsweisen und Wirkungen von Kontrollmaßnamen, die Analyse der sie tragenden und ausübenden sozialen Gruppen und Instanzen und die Erforschung der Genese und des Wandels komplexer Systeme der sozialen Kontrolle.
Sozialraum
Mit dem Kompositum Sozialraum wird in der sozialwissenschaftlichen Stadtforschung die Artikulation gesellschaftlicher Verhältnisse als räumliche Ordnungen angesprochen. Die semantische Verknüpfung von Räumlichem und Sozialen kennzeichnet die Übersetzung von sozialen Strukturen und Beziehungen in eine ortsbezogene Raumstruktur und ermöglicht so eine Beschreibung von räumlichen Phänomenen als gesellschaftlich hergestellt, verändert und veränderbar.
Erklärungsmuster für sozialräumliche Entwicklungsmuster sind u. a. der Hinweis auf den Boden- und Wohnungsmarkt, politisch-staatliche Interventionen und sozio-kulturelle Handlungsmuster.
Soziale Stadt
Soziale Stadt ist ein Leitbild der Stadtentwicklung und der Kurztitel eines seit 1999 laufenden sozialpolitischen Programms.
Das stadtentwicklungspolitische Leitbild der sozialen Stadt umfasst Vorstellungen, die sich auf die Stadt als den Ort der gesellschaftlichen Integration beziehen. Es folgt der Problemdefinition einer Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der politischen Stabilität durch eine soziale und räumliche Ausgrenzung von Teilen der Bevölkerung und verfolgt das Ziel, die Wohn- und Lebensverhältnisse in benachteiligten und benachteiligenden Stadtteilen zu verbessern.
Am Leitbild einer sozialen Stadt orientierte sozialpolitische Konzepte wurden seit Anfang der 1990er Jahre sukzessive in verschiedenen Bundesländern etabliert. Die politische Akzeptanz des Leitbilds mündete 1999 in dem von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt".
Es verbindet traditionelle Instrumente der Städtebauförderung mit Maßnahmen und Methoden, die auf die Förderung einer stadtteilbezogenen Identität und auf die Eigenaktivität der Bewohnerschaft ausgerichtet sind. Sie sollen die Etablierung nachbarschaftlicher Beziehungsnetze und eine "Hilfe zur Selbsthilfe" ermöglichen.
Begonnen in 124 Städten und Gemeinden mit 161 Programmgebieten, werden aktuell (2006) in 430 Gebieten aus 284 Städten und Gemeinden Programmvorhaben durchgeführt.
Unternehmen Stadt
Die vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Strukturentwicklung und der fiskalischen Krise der Städte unternommenen Neuorientierungen sind in der sozialwissenschaftlichen Stadtforschung im Begriff und Konzept der "unternehmerischen Stadt" zusammengefasst worden. Diese Charakterisierung ist mehr als eine bloße Übernahme der Sprache von Stadtmarketing und Politikberatung.
Sie drückt drei Tendenzen der gegenwärtigen Stadtentwicklungspolitik aus:
Erstens den Versuch von Stadtverwaltungen, durch ein erfolgreiches "Stadtmarketing" und im Rahmen einer "Festivalisierung" der Innenstädte ihre jeweilige Stadt als einen attraktiven Wirtschafts- und Konsumstandort für nationale und internationale Unternehmen und einkommensstarke Haushalte durchzusetzen.
Zweitens die Bemühungen, für eine Verschlankung der Stadtverwaltungen Kooperationen zwischen öffentlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren einzuführen.
Drittens die Absicht, für eine haushaltspolitische Konsolidierung bisherige öffentliche Infrastruktureinrichtungen und Dienstleistungen zu privatisieren.
Allen drei Aspekten gemeinsam ist die Perspektive, Städte nicht länger nur zu verwalten, sondern selbst aktiv zu vermarkten und dafür die günstigsten Voraussetzungen zu schaffen. Sie folgen der Idee, Städte als Unternehmen zu betrachten, die das Produkt "Stadt" erfolgreich anzubieten und zu verkaufen haben.
Ware Wohnung
Mit dem 2004 beginnenden Erwerb öffentlicher Wohnungsbaugesellschaften mit umfangreichen Wohnungsbeständen durch internationale Finanzinvestoren rückte vor allem der Aspekt "Privatisierung" in das Blickfeld einer größeren Öffentlichkeit. Bund, Länder und Gemeinden hatten in den letzen zehn Jahren davor mehrere Hunderttausend Wohnungen aus öffentlichen Beständen an private Unternehmen verkauft.
Der Verkauf der Wohnungsbaugesellschaft der ehemaligen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, GAGFAH (82.000 Wohnungen), an die Fortress Investment Group, die Abgabe der Berliner GSW (66.000 Wohnungen) an die Fondsgesellschaften Cerberus/Goldmann&Sachs, vor allem aber die Veräußerung der Dresdner WOBA (48.000 Wohnungen), ebenfalls an Fortress, die die Aufgabe des ganzen städtischen Wohnungsbestands bedeutete, aber auch die komplette Sanierung der Stadtkasse erlaubte, haben diesen Prozess zum Gegenstand einer breiten Debatte werden lassen.