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Wann ist ein Bürgerhaushalt ein Bürgerhaushalt?

Carsten Herzberg Anja Röcke Yves Sintomer

/ 1 Minute zu lesen

In der Publikation "Von Porto Alegre nach Europa. Möglichkeiten und Grenzen des Bürgerhaushalts" definieren Carsten Herzberg, Anja Röcke, Yves Sintomer Mindestbedingungen, die erfüllt sein müssen, um einen Bürgerhaushalt als Bürgerhaushalt bezeichnen zu können:

1. Im Zentrum des Bürgerhaushalts stehen finanzielle Angelegenheiten, es geht um begrenzte Ressourcen.

2. Die Beteiligung findet auf der Ebene der Gesamtstadt oder auf der eines Bezirks mit eigenen politischen und administrativen Kompetenzen statt. Ein Stadtteilfonds allein, ohne Partizipation auf der gesamtstädtischen bzw. bezirklichen Ebene, ist kein Bürgerhaushalt.

3. Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes und wiederholtes Verfahren. Ein einmaliges Referendum zu haushaltspolitischen Fragen ist kein Bürgerhaushalt.

4. Der Prozess beruht auf einem eigenständigen Diskussionsprozess (eine Deliberation im Sinne von Habermas, 1992). Die Miteinbeziehung von Bürgern in bestehende Verwaltungsgremien oder Institutionen der repräsentativen Demokratie stellt keinen Bürgerhaushalt dar.

5. Die Organisatoren müssen Rechenschaft in Bezug darauf ablegen, inwieweit die im Verfahren geäuβerten Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt werden.

Ebenfalls sehr interessant ist die von ihnen vorgeschlagene Typologie von Bürgerhaushaltverfahren. Der Beitrag ist erschienen in: Kleger, Heinz & Jochen Franzke (Hrsg.): Kommunaler Bürgerhaushalt in Theorie und Praxis am Beispiel Potsdams, Potsdam: Universitätsverlag Potsdam

PDF-Download: Externer Link: Von Porto Alegre nach Europa. Möglichkeiten und Grenzen des Bürgerhaushalts

Fussnoten

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