Dieser Frage versucht eine Studienarbeit der Universität Potsdam genauer auf den Grund zu gehen. Dabei nähert sich die Autorin der Studie, Katja Fitschen, dem Thema mit Hilfe der soziologischen Systemtheorie an. Deren Begründer – Niklas Luhmann – versteht Verwaltung als geschlossenes und nur an wenigen Stellen offenes soziales System. Davon ausgehend entwirft Fitschen drei Hypothesen darüber, inwieweit Bürger/-innen gezielt Einfluss auf die Verwaltung nehmen können.
Die so gewonnen Befunde der Studie belegen: Eine direkte Mitentscheidung, also eine Fremdsteuerung der Verwaltung durch den Bürger oder die Bürgerin, ist nicht möglich. Die Bürger/-innen haben jedoch die Chance, die Verwaltung an seinen 'Grenzstellen' (Kontaktstellen der Verwaltung nach außen) zu irritieren und so gegebenenfalls Veränderungen hervorzurufen. Für den Bürgerhaushalt bedeutet das: Der Bürger oder die Bürgerin kann darin zwar Ideen zu Sachentscheidungen einbringen, aber er kann anschließend nicht selbst darüber entscheiden, da dies der Verwaltung beziehungsweise der Politik vorbehalten ist. Konkrete Veränderungen liegen dabei immer in der Hand der Politiker/-innen.
Dabei können, so argumentiert Fitschen systemtheoretisch, diese 'Irritationen' durch die Bürger/-innen, etwa in Form konkreter Vorschläge zum Haushalt, für die Verwaltung durchaus positiv sein. Diese notwendigen Informationen von außen helfen der Verwaltung sich zu erneuern, zu erhalten und Entscheidungen zu treffen.
Als letzten Aspekt greift die Studie die Rollenzuschreibung der Bürger/-innen auf. Dabei analysiert die Autorin, dass sich Bürger/-innen als Teilnehmer von Bürgerhaushalten nicht mehr nur in der Publikumsrolle befinden, sondern die sogenannte sekundäre Leistungsrolle einnehmen, die es Ihnen erlaubt aktiv zu werden und mitzuwirken.