Am 28. April 2001 beschloss der Bundestag des DFB eine umfassende Strukturreform. Im Zuge dieser Reform schieden die lizenzierten Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga, die bis zum 28. April 2001 schon als außerordentliche Mitglieder dem Deutschen Fußball-Bund unmittelbar angehörten, mit Wirkung ab der Spielzeit 2001/02 aus dem DFB aus. Sie gründeten einen eigenen Verband, den Ligaverband (Die Liga – Fußballverband e. V.), der Mitglied des Deutschen Fußball-Bundes ist (Präambel des Grundlagenvertrags zwischen DFB und Ligaverband)
Der Ligaverband hat das Recht zur Entsendung von Vertretern in die Organe des DFB, ein weitgehend verbindliches Vorschlagsrecht für die Vertretung des DFB in den Gremien von UEFA und FIFA und ist bei der Besetzung der Kommissionen des DFB zu beteiligen (§ 16a DFB Satzung). Der DFB ist wiederum Mitglied von UEFA und FIFA, der Weltorganisation des Fußballsports. Die Mitgliedschaft darin setzt voraus, dass die Bewerber in ihren Statuten sicherstellen, jederzeit die Statuten, Reglements und Entscheide der FIFA anzuerkennen[6]. Die Anwendbarkeit der verbindlichen Regeln der FIFA ergibt sich damit weltweit aus einer geschlossenen Kette aufeinander verweisender Satzungen.
Texte des Dossiers, die sich mit dem Thema auseinandersetzen:
Christof Wieschemann, Organisation und Recht:
Interner Link: Ohne Lizenz kein Spiel Jörn Quitzau, Die Ökonomie der Bundesliga:
Interner Link: Das Spiel als Premium-Produkt Dietrich Schulze-Marmeling, Die Geschichte der Bundesliga:
Interner Link: Der lange Weg zum Profi