Zuschläge von dauerhaft 0,5 Prozent pro Monat erhalten Versicherte, die über die Regelaltersgrenze hinaus versicherungspflichtig beschäftigt sind.
Zuschläge von dauerhaft 0,5 Prozent pro Monat erhalten Versicherte, die über die Regelaltersgrenze hinaus versicherungspflichtig beschäftigt sind.