Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist das größte System der betrieblichen Altersvorsorge. Seit 2002 gewährt es zwar keinen beamtenähnlichen Gesamtversorgungsanspruch mehr, ist aber für die ehemaligen Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Sektors im Alter von hoher Bedeutung - insbesondere weil sie in diesem Bereich eine fast flächendeckende Pflichtversicherung ist.