Waisenrente erhalten nach dem Tod des/der Versicherten seine/ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn die allgemeine Wartezeit erfüllt ist. Bei Schul- und Berufsausbildung oder bei Gebrechlichkeit ist die Zahlung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich. Eigenes Einkommen eines über 18 Jahre alten Kindes wird angerechnet. Es werden in unterschiedlicher Höhe Halb- und Vollwaisenrenten gezahlt.