Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (Rente mit 67) werden nach Abschluss der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenzen nur noch schwerbehinderte Menschen mit 35 Versicherungsjahren (ab dem 62. Lebensjahr mit, ab dem 65. Lebensjahr ohne Abschläge), langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren (ab dem 63. Lebensjahr mit Abschlägen) sowie besonders langjährig Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren (ab dem 65. Lebensjahr (bzw. vorübergehend ab dem 63. Lebensjahr) abschlagsfrei) vorgezogene Altersrenten beziehen können.